Gedächtnissprotokoll Gemeinderatssitzung vom 21.1.2020

Punkt 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Gewerbegebiet Aiging zur Lagerung und Behandlung von Aushub- und Abbruchmaterial, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung öffentlicher Belange und aus der öffentlichen Auslegung

Unter anderem wurde festgestellt, dass die Lagerung und Behandlung des Materials in einem Gewerbegebiet nicht möglich ist, daher soll es im Bereich des Brechers in ein Sondergebiet geändert werden.

Bei der Auslegung bemerkte Hr. Krätschmer aus Aiging, dass in Zukunft durch diesen Betrieb die 4-fache Anzahl an Fahrzeugen als bisher fahren werde. Auch die Emissionen durch Staub und Lärm würden die Anwohner noch stärker als bisher belasten. Dem entgegnete der Bürgermeister, dass ein vereidigter Gutachter ein Emissionsgutachten erstellt hat, dessen Auflagen alle eingehalten werden.

Satzungsbeschluss und Kenntnisnahme der Stellungnahmen :  12:1

Punkt 3: Anbau eines Abstellraumes für Friedhofsmaterial an das Leichenhaus und Nutzungsänderung des jetzigen Abstellraumes zu einem öffentlichen WC

Das Gebäude überschreitet um 3,83m das Baufenster, der neue Anbau muss mit einer Holzverschalung ausgestattet werden lt. Auflage des Denkmalschutzes. Im Anbau wird eine Fäkaliengrube errichtet, die in regelmäßigen Abständen entleert werden muss. Ein Anschluss an den Abwasserkanal ist nicht sinnvoll, da eine lange Leitung bis zum Anwesen Philipp errichtet werden müsste. Da nur mit einer seltenen Benutzung gerechnet wird, besteht die Gefahr, dass die Leitung dadurch zu gering gespült wird. Gemeinderat Aigner regte an, eine Schiebetür beim WC einzubauen, da diese für Rollstuhlfahrer besser zu öffnen sei. 3. Bürgermeister Mittermaier bemängelte, dass man nicht 65.000€ für eine ca. 7m² großen Anbau verschwenden soll, wenn doch im alten Schulhaus noch ein funktionsfähiges WC vorhanden sei. Dem entgegnete Gemeinderätin Lex, dass jenes alte WC keineswegs barrierefrei sei.

Abstimmung für den Anbau :     9:4

Punkt 4:  Errichtung eines Pferdestalles mit Heu-, Stroh- und Mistlager in der Moosstraße in Sondermoning

Am Gnadenhof in Sondermoning soll ein Pferdestall mit den Abmaßen 25mx12m und der Firsthöhe 5,70m  errichtet werden. Da jedoch der Bauwerber nicht nach §35/1 privilegiert für einen solchen landwirtschaftlichen Bau ist, kann der Gemeinderat nicht zustimmen. Um nach §35/2 doch noch eine Genehmigung zu bekommen, soll der Bauwerber der Genehmigungsbehörde ein plausibles Konzept mit bestimmten Auflagen vorlegen. Es wurde festgestellt, dass für die bestehenden Hütten auch keine Baugenehmigung bestehe und bei den letzten öffentlichen Veranstaltungen der angrenzende Feldweg zugeparkt war. Der angrenzende Landwirt konnte seine Wiesen und Felder dadurch nicht erreichen.

Abstimmung auf Ablehnung des Antrages :   13:0

Punkt 5: aktueller Sachstand zur Errichtung eines Radweges von Aiging nach Wang

Der Bürgermeister erklärte, dass die an die bestehende Straße angrenzenden Grundstückseigentümer mit einem Grundstückserwerb der Gemeinde für einen Radweg leben könnten. Dieser Weg würde von der Abzweigung von Aiging nach Wang bis zum Waldrand reichen. Es ist noch zu prüfen, ob man die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt. Es soll geprüft werden, wie hoch die Kosten für die Planung und Ausführung des Baus sind, da im Haushalt  keine Mittel dafür vorgesehen sind.

Nur Kenntnisnahme, keine Abstimmung

Punkt 8: Bericht über den Sozialfonds der Gemeinde Nußdorf (vom nichtöffentlichen Teil nach Antrag von GR Kleinert in den öffentlichen Teil vorgezogen)

Der Anfangsbestand betrug  ca. 21.000€. Es stehen Einnahmen durch Spenden in Höhe von ca. 800€ Ausgaben von ca. 3.300€ gegenüber. Der Kassenstand beträgt am 5.11.2019 18.437€. Als Ausgaben wurden Zuschüsse gewährt z.B. für Kindergartengebühren, Kosten für Klassenfahrten, Bestattungskosten an Personen, die finanziell nicht so gut gestellt sind.

Keine Abstimmung, Kenntnisnahme

Punkt 10: Sachstand zur Errichtung eines Pferdestalles mit Koppel in Weiderting

(vom nicht öffentlichen Teil auf  Antrag eines GR in den öffentlichen Teil vorgezogen)

Der Pferdestall für 4 Pferde und eine Koppel wurden bereits 2018 errichtet. Es besteht jedoch keine Privilegierung nach §35/1 für diese landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich. Es wurde im LRA geprüft, ob das Gebäude deshalb abgerissen werden muss. Man erhielt die Mitteilung, dass keine nachträgliche Genehmigung erfolgen kann, jedoch auch kein Abriss erfolgen muss. Es erfolgt eine Duldung durch das LRA, jedoch muss ein Bußgeld vom Bauherrn entrichtet werden.

Keine Abstimmung, nur Kenntnisnahme