Gedächtnisprotokoll zur Sitzung am 10. November 2020

Gemeinderatssitzung Gedächtnis-Protokoll vom 10.11.2020

 

  1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.10.2020-öffentlicher Teil

Das auf der Homepage der Gemeinde einzusehende Protokoll zur Sitzung am 20.10.2020 wird genehmigt. Es wird aber darum gebeten, das Protokoll wieder mit der Einladung zu versenden.

  1. Änderung des Bebauungsplans „Nußdorf“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 480/4 und 480/25 (Waldhofstrasse), erneuter Billigungs-und Auslegungsbeschluß der angepassten Planunterlagen im vereinfachten Verfahren §13BauGB

Auf dem Grundstück mit fast 3000m² sollen 2 zusätzliche Baufenster zur Wohnraumverdichtung geschaffen werden. Die gewünschten Änderungen der letzten Sitzung- Verschiebung eines Baufensters nach Norden- wurden eingearbeitet. Diskussionen gab es aufgrund geplanter Ausfahrten auf die Waldhofstrasse mit der evtl zu erwartenden Umwidmung von einer Ortsverbindungsstrasse zu einer Siedlungsstrasse in Verbindung mit Kürzungen bei der Förderung durch den Landkreis. Antrag wurde stattgegeben.

  1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Litzlwalchen im Bereich der Fl.Nr. 665/2 und 667/0, Gemarkung Nußdorf, für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Aufstellungsbeschluß

Der Bauwerber wollte ursprünglich auf der anderen Straßenseite auf die grüne Wiese bauen, was ihm der Gemeinderat mit der zu fehlenden Siedlungsplanung aus gemeindlicher Sicht hin, untersagte. Ebenso verfügt der Eigentümer über anderes Bauland, das besser passen würde. Der Bauwerber stellt nun neue Pläne vor, die einer kleinen Satzungsänderung bedürfen, jedoch vertretbar erscheinen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

  1. Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Laimgruberstrasse 45, Fl.Nr. 104, Gemarkung Sondermoning

Im Frühjahr wurde auf dem Grundstück ein Baufenster freigegeben. Der Eigentümer würde gerne das Baufenster etwas verschieben und ein Mehrfamilienhaus mit drei vermietbaren Zimmern bauen. Da sich das Haus gut in die Landschaft einfügt, wurde dem Antrag einstimmig stattgegeben.

  1. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werkstatt-, Tank-, und Waschhalle in der Gewerbestrasse 6 im Gewerbegebiet Aiging- Lampersberger Umwelt GmbH

Die Fa. Lampersberger plant seit längerer Zeit eine Recycling-Anlage zu errichten. Dass es einer Werkstatt  mit Tankstelle und Waschhalle bedarf war keinem bewusst, ist aber nachvollziehbar. Somit gab es keine Einwände.

  1. Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau des bestehenden Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit sowie für die Errichtung einer Carports und einer Hackschnitzelheizung in der Hauptstrasse 11, Nußdorf,

Erteilung des Einvernehmens nach §36BauGB

Der Besitzer plant die Treppe anders zu bauen um besser von außen in die 2. Wohneinheit zu gelangen. Da sich die Außenansicht nicht ändert und die Wohnraumverdichtung positiv zu betrachten ist, wurde dem Antrag entsprochen. Nachfragen gab es nur bzgl. des Baus des Carports.

  1. Antrag der Bürgerliste auf Änderung des §3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (Einsetzung eines Finanzreferenten, besondere Akteneinsicht-und Auskunftsrecht für den 2.und 3. Bürgermeisters)

Kontrovers wurden die Antragsinhalte der BL diskutiert. Diese hatte folgende Anträge gestellt:

  1. Finanzreferent

Laut § 3, 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Nußdorf kann der Gemeinderat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zuteilen.

Hiermit beantragen wir die Installation und Wahl eines Finanzreferenten.

Die intensiven Diskussionen der letzten Wochen zum Haushalt der Gemeinde sowie die in der Ver­gangenheit grob fahrlässig gehandhabte Haushaltsführung zeigen, dass in diesem Bereich ein dringender Handlungsbedarf vorliegt. Aus diesem Grund soll hier – auch um möglichen Haftungs­fragen vorzubeugen sowie eine Haushaltsplanung für 2021 erarbeiten zu können – ein Referent ernannt werden. Die Entwicklung der letzten Wochen zeigt, dass die Gemeinde Nußdorf schnell eine Lösung erarbeiten muss. Hier soll der Finanzreferent als Ideengeber und Kontrolleur unter­stützend tätig sein und als Bindeglied zwischen Gemeinderat und Verwaltung dienen.

Es soll ferner festgeschrieben werden, dass der Finanzreferent vierteljährlich dem Gemeinderat eine kurze Zwischenbilanz vorstellen soll. Die Laufzeit des Referats ist auf die jeweilige Legislatur­periode beschränkt. Sollte jedoch eine Lösung der Haushaltsfragen gefunden und umgesetzt wor­den sein, kann nach einem Kontrolljahr über die Notwendigkeit der Aufgabe bereits vor Ablauf der Legislaturperiode entschieden werden.

  1. Recht auf Akteneinsicht und Auskunftsrecht

Laut § 3, 5 haben Gemeinderatsmitglieder nur zu Themen der Tagesordnung der nächsten Ge­meinderatssitzung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen.

Hiermit beantragen wir für den zweiten und dritten Bürgermeister ein generelles Akteneinsichts­recht und Recht auf Auskunft.

Hintergrund: Die Verwaltung hat dem Gemeinderat in der Sitzung im Mai mitgeteilt, dass ein gene­relles Auskunftsrecht für alle Gemeinderatsmitglieder laut bayerischer Gemeindeordnung nicht möglich sei. Nachdem die Gemeinde Nußdorf jedoch einen nebenamtlichen Bürgermeister hat und somit die Wahrscheinlichkeit um einiges höher ist, dass ein Vertretungsfall eintritt, ist es aus fachli­cher Sicht nachvollziehbar, wenn zumindest den zweiten und dritten Bürgermeistern dieses Recht eingeräumt wird. Die Regelung gegenüber den „normalen“ Gemeinderatsmitglieder bleibt demge­genüber unberührt.

Während die BL versuchte die Gemeinderäte mit Argumenten davon zu  überzeugen, dass eine neue Herangehensweise und proaktive Arbeit für den Gemeinderat und damit für die Gemeinde von erheblichen Vorteil ist, wurde von Seiten der CSU- und UWG-Gemeinderäte dies mehrfach verneint. Vor dem Hintergrund der weiterhin unklaren Haushaltslage war es den Gemeinderäten der BL und auch der WZG ein großes Anliegen, neue Wege zu gehen und damit auch ein mehr an Transparenz zu erhalten. Diese Argumente wurden jedoch nicht aufgenommen. Somit wurde der Antrag mit 7:7Stimmen abgelehnt.

Auch der Antrag für ein umfassendes Einsichtsrecht für den zweiten und dritten Bürgermeister wurde mit dem Hinweis der unklaren Rechtslage  abgelehnt.

  1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat nach Prüfung durch das LRA, §6 Ausschussbestzung nur nach Losentscheid, §32 Bekanntmachungen nur im Amtsblatt wenn vorhanden

Das LRA prüft sehr genau die Geschäftsordnungen der Gemeinden. Jedes Satzzeichen wird korrigiert und muss nachträglich geändert werden.

Diese Änderungen wurden von der Geschäftsleitung vorgestellt und beschlossen.

  1. Nutzungsvereinbarung der Gemeinde Nußdorf mit der Musikkapelle über die Nutzung des Raumes für die Musikkapelle im Gebäude der Grundschule Nußdorf, Waagschale

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der Musikkapelle eine Nutzungsvereinbarung ausgearbeitet, die bis 2023 Rechtssicherheit für alle sichert. In der Nutzungsvereinbarung sind alle von der MK benutzten Räume erfasst sowie die inkludierten Nebenkosten aufgelistet. Der Betrag von 420 Euro jährlich wird pauschal und 2024 erneut berechnet.

  1. Bekanntgaben der Gemeinde

Franz Aigner